AÜG REFORM 2017

AÜG REFORM 2017

Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit Wirkung zum Jahr 2017 beschlossen. Die Gesetzesreform beinhaltet tiefgehende Einschnitte in die bisherige Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen iGZ: www.ig-zeitarbeit.de

Kurzübersicht EP & HÜD

AÜG Reform 2017