Seit dem Jahr 2012 gelten die Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Zeitarbeit. Die Einführung der Branchenzuschläge erfolgte branchenseits um den Wunsch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Praxis umzusetzen.
Die Branchenzuschläge wurden in viele Tarifverträge aufgenommen und garantieren durch eine stufenweise Annäherung an Equal Pay eine faire Bezahlung für Zeitarbeitnehmer. Für diese Branchen wurden bisher Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen:
Metallindustrie
Elektroindustrie
Chemieindustrie
Druckindustrie
Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie (verarb.)
Tapetenindustrie
Kautschukindustrie
Schienenverkehrindustrie Eisenbahnindustrie
Textil- und Bekleidungsindustrie
Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
Papierindustrie (erzeugend, gewerblicher Bereich)
Holz- und Kunststoffindustrie (verarb.)
Gültig für Industriebetriebe, nicht für Handweksbetriebe
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